AGB
Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
- Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
- Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. - Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. - Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 EIGENTUMSVORBEHALT
- Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitz- bzw. Geschäftssitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 VERGÜTUNG
- Die Preis werden in EUR angegeben, wenn nicht ausdrücklich eine andere Währung angegeben ist. Die Preise verstehen sich im Inland stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zwar ab Werk, es sei denn es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei Abrufaufträgen wird Ware, die vor dem Abruftag geliefert werden könnte, am Tage der Lieferbereitschaft zu den bestätigten Preisen oder am Abruftag zu den dann gültigen Preisen berechnet. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns einen angemessenen Preisaufschlag sowie angemessene Abweichungen hinsichtlich der vereinbarten Liefermenge vor; überschüssige Mengen sind abzunehmen. Diese Zusage gilt nur für den Fall, dass sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Leistungen nicht im Rückstand befindet. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs anzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen. Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis unsere Forderung ausgeglichen oder für noch nicht fällige Forderungen Sicherheit geleistet ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
- Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zuruckbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 VERPACKUNG
Die Verpackung wird besonders - zu Selbstkosten - berechnet.
§ 6 GEFAHRÜBERGANG
- Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache am dem Spediteur, den Frachtfuhrer oder der sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 GEWÄHRLEISTUNG
- 1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bloßer Verschleiß einzelner typischer Verschleißteile der Ware, insbesondere der Glasteile, Schläuche und Gummidichtungen, der durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entsteht, stellt keinen Mangel dar.
- Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
- Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast fur sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere fur den Mangel selbst, fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und fur die Rechtszeitigkeit der Mängelruge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, uber offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich fur die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast fur den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn fur seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gutern trifft den Verbraucher die Beweislast fur die Mangelhaftigkeit der Sache.
- Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rucktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatz wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
- Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Für andere Kunden beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer bzw. andere Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4. dieser Bestimmung).
- Ist der Käufer Unternehmer gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
- Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
- Für Software gilt im übrigen: Wir gewährleisten die Übereinstimmung der Ihnen überlassenen Software mit den Programmspezifikationen, sofern die Software auf unseren dazugehörigen Systemen entsprechend unseren Richtlinien installiert wurde. Als Softwaremängel gelten nur solche Mängel, die jederzeit reproduziert werden können. Wir verpflichten uns, Softwaremängel, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, nach unserer Wahl und je nach Bedeutung des Mangels durch die Installation einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Mangels zu berichtigen.
§ 8 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. - Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
- Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§ 9 RECHTE AN SOFTWARE
An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen sowie nachträgliche Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Waren, für die die Programme geliefert werden, eingeräumt. Eine Zugänglichmachung gegenüber Dritten bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Abgesehen von einer Sicherheitskopie sind Vervielfältigungen nicht gestattet. Quellenprogramme stellen wir nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zur Verfügung.
§ 10 ZEICHNUNGEN UND UNTERLAGEN
An Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentum und Urheberrecht vor. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu den Angeboten gehörende Zeichnungen und Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn das Angebot nicht zur Auftragserteilung führte.
§ 11 REPARATUREN
Wird vor Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
Für die Vergütung findet § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf unsere Gewährleistung und Haftungsbeschränkung § 7 und § 8 entsprechende Anwendung.
§ 12 DATENSCHUTZ
Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass wir und gegebenenfalls auch die mit uns in der Unternehmensgruppe verbundenen Unternehmen personenbezogene Daten speichern und für unsere eigenen Zwecke verarbeiten, die mit unserer Geschäftsbeziehung zusammenhängen.
§ 13 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Es gilt des Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch die Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.